Krankenversicherung beim Urlaub im Ausland
Besonders wichtig beim Urlaub im Ausland ist eine private Krankenversicherung (PKV) oder (für gesetzlich Krankenversicherte) eine private Reisekrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt in der Regel nur einen minimalen Anteil von Behandlungskosten im Ausland. Der meist sehr kostspielige ambulante Rücktransport wird von der GKV generell nicht übernommen.
Daher sollten Sie entweder eine gute PKV oder eine Reisekrankenversicherung besitzen, um sich vor den enorm hohen Kosten, die durch Krankheit im Urlaub entstehen können, zu schützen. Achten Sie dabei darauf, dass die Versicherung eine permanent erreichbare Notrufnummer anbietet. Eine gute Versicherung, die diese und weitere Leistungen bietet, finden Sie mit einem kostenlosen Online-Versicherungsvergleich.
Ohnehin ist die private Krankenversicherung in der Regel die bessere Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse. Sie bietet weitaus hochwertigere Leistungen und oftmals geringere Beiträge als die GKV. Zu den erhältlichen Leistungen zählen unter anderem die Kostenübernahme bei Sehhilfen und Zahnersatz, Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus und die Kostenerstattung bei Heilpraktikerbehandlung.
Um ähnliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, besteht die Möglichkeit eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen.
Falls gewünscht, können Sie sich in der PKV auch für einen besonders preiswerten Basistarif entscheiden, dessen Versicherungsschutz und Kosten in etwa denen der GKV entsprechen.
Während bei der gesetzlichen Krankenkasse die Beiträge auf Grundlage des Einkommens kalkuliert werden, ist die Beitragsberechnung der Privaten einkommensunabhängig. Bestimmende Faktoren sind hier das Alter, das Geschlecht, der Beruf und das Gesundheitsbild des Kunden. Daher können einige gut verdienende Angestellte viel Geld durch einen Wechsel in die Private sparen.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird auch aufgrund der Gesundheitsreform zunehmend unattraktiv. Der allgemeine Beitragssatz, aus dem hervorgeht, welchen Anteil seines Bruttoeinkommens ein Kunde zahlen muss, wird von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Der versicherte Angestellte muss künftig 8,2 Prozent seines Bruttolohns zahlen, der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird eingefroren, was heißt, dass Kostenerhöhungen der GKV in Zukunft vom Arbeitnehmer übernommen werden müssen.



